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Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen

Nicht zutreffend, weil die Schulen keine Finanzbuchhaltung haben

Öffentliche Arbeiten:

Informationen über die Stellen zur Bewertung und Überprüfung öffentlicher Investitionen (Artikel 1, Gesetz Nr. 144/1999): fehlende Voraussetzung

Rechtsakte zur Planung öffentlicher Bauvorhaben: nicht zutreffend

Zeitrahmen, Einheitskosten und Indikatoren für die Durchführung laufender oder abgeschlossener öffentlicher Bauvorhaben: nicht zutreffend

 



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